Was ist der Jugend-Check?
Der Jugend-Check ist ein wissenschaftliches Instrument zur Gesetzesfolgenabschätzung. Er wird vom Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) durchgeführt. Dabei werden Gesetze im Stadium des Referentenentwurfs darauf geprüft, welche Folgen das Gesetz für junge Menschen in Deutschland haben kann. Die Auswirkungen werden in Jugend-Checks umfassend beschrieben und veröffentlicht. Das KomJC arbeitet nach guter wissenschaftlicher Praxis und mit politischer Neutralität: Die möglichen Auswirkungen werden anhand wissenschaftlicher Forschungsergebnisse belegt und nicht bewertet.
Die Ergebnisse der Jugend-Checks können im Gesetzgebungsprozess genutzt werden, um mögliche Auswirkungen auf junge Menschen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zu erkennen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Auch die Zivilgesellschaft kann die Ergebnisse nutzen, um die Politik auf jugendrelevante Auswirkungen aufmerksam zu machen.
Der Jugend-Check leistet einen Beitrag zu guter Gesetzgebung und steigert die politische Aufmerksamkeit für die Belange junger Menschen ressortübergreifend. Denn Gesetzentwürfe aus allen Politikfeldern können junge Menschen betreffen. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check bietet daher allen Ministerien der Bundesregierung eine einzelfallspezifische Begleitung ihres Vorhabens an.
Sicherung des Jugend-Checks über das Jahr 2022 hinaus
Der Jugend-Check ist ein Grundpfeiler für eine jugendgerechte Gesetzgebung, da mit ihm von Beginn an die Bedarfe junger Menschen in den Blick genommen werden. Um in dieser 20. Legislaturperiode nicht hinter das bislang Erreichte zurückzufallen, bedarf es einer dauerhaften und gesicherten Fortführung des KomJC als unabhängiger Stelle zur Durchführung des Jugend-Checks über die derzeitige Förderperiode bis Ende 2022 hinaus. Der Jugend-Check ist keine singuläre Maßnahme, sondern wichtiger Bestandteil einer Eigenständigen Jugendpolitik. Ziel der Eigenständigen Jugendpolitik ist es, die Belange junger Menschen in allen gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen zu berücksichtigen. Zur Grafik „Meilensteine des Jugend-Checks“
Ablauf der Gesetzesfolgenabschätzung mit dem Jugend-Check
Die Prüfung der Gesetzentwürfe mit dem Jugend-Check erfolgt mittels einer standardisierten Methodik. Hierbei wird gefragt, wo – in welchem Lebensbereich junger Menschen – sich ein Gesetz wie auswirken könnte. Dies wird anhand von sechs Lebensbereichen und elf Wirkdimensionen analysiert. Bei der Prüfung wird zudem auch zwischen betroffenen Gruppen differenziert. Ein Gesetzentwurf kann zum Beispiel junge Menschen in der Stadt oder auf dem Land, in Ausbildung oder Studium ganz unterschiedlich betreffen.
Das KomJC erhält die Referentenentwürfe aus dem Bundesjugendministerium (BMFSFJ) zur Prüfung. Es handelt sich entweder um eigene Entwürfe des BMFSFJ oder um Entwürfe aus anderen Ministerien, an denen das BMFSFJ mitberatend beteiligt ist. Auch über ein Monitoring der Ressortwebseiten wird das KomJC auf aktuelle Entwürfe aufmerksam. Werden mögliche Auswirkungen auf junge Menschen festgestellt, so hält das KomJC dies im Jugend-Check fest. Das BMSFSFJ übermittelt den Jugend-Check an das federführende Ministerium. Sie werden zudem auf der Jugend-Check Webseite veröffentlicht.
Wird ein Gesetzentwurf in einer veränderten Fassung als Regierungsentwurf beschlossen, wird geprüft, ob sich die möglichen Auswirkungen auf junge Menschen dadurch verändert haben. Fällt die Prüfung positiv aus, wird eine aktualisierte Version des Jugend-Checks veröffentlicht. Einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse versenden wir bei Regierungsentwürfen an alle Bundestagsabgeordneten, die Mitglied in den federführenden und mitberatenden Ausschüssen sind.
Was ist der Jugend-Check?
Der Jugend-Check ist ein wissenschaftliches Instrument zur Gesetzesfolgenabschätzung. Er wird vom Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) durchgeführt. Dabei werden Gesetze im Stadium des Referentenentwurfs darauf geprüft, welche Folgen das Gesetz für junge Menschen in Deutschland haben kann. Die Auswirkungen werden in Jugend-Checks umfassend beschrieben und veröffentlicht. Das KomJC arbeitet nach guter wissenschaftlicher Praxis und mit politischer Neutralität: Die möglichen Auswirkungen werden anhand wissenschaftlicher Forschungsergebnisse belegt und nicht bewertet.
Die Ergebnisse der Jugend-Checks können im Gesetzgebungsprozess genutzt werden, um mögliche Auswirkungen auf junge Menschen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zu erkennen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Auch die Zivilgesellschaft kann die Ergebnisse nutzen, um die Politik auf jugendrelevante Auswirkungen aufmerksam zu machen.
Der Jugend-Check leistet einen Beitrag zu guter Gesetzgebung und steigert die politische Aufmerksamkeit für die Belange junger Menschen ressortübergreifend. Denn Gesetzentwürfe aus allen Politikfeldern können junge Menschen betreffen. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check bietet daher allen Ministerien der Bundesregierung eine einzelfallspezifische Begleitung ihres Vorhabens an.
Sicherung des Jugend-Checks über das Jahr 2022 hinaus
Der Jugend-Check ist ein Grundpfeiler für eine jugendgerechte Gesetzgebung, da mit ihm von Beginn an die Bedarfe junger Menschen in den Blick genommen werden. Um in dieser 20. Legislaturperiode nicht hinter das bislang Erreichte zurückzufallen, bedarf es einer dauerhaften und gesicherten Fortführung des KomJC als unabhängiger Stelle zur Durchführung des Jugend-Checks über die derzeitige Förderperiode bis Ende 2022 hinaus. Der Jugend-Check ist keine singuläre Maßnahme, sondern wichtiger Bestandteil einer Eigenständigen Jugendpolitik. Ziel der Eigenständigen Jugendpolitik ist es, die Belange junger Menschen in allen gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen zu berücksichtigen. Zur Grafik „Meilensteine des Jugend-Checks“
Ablauf der Gesetzesfolgenabschätzung mit dem Jugend-Check
Die Prüfung der Gesetzentwürfe mit dem Jugend-Check erfolgt mittels einer standardisierten Methodik. Hierbei wird gefragt, wo – in welchem Lebensbereich junger Menschen – sich ein Gesetz wie auswirken könnte. Dies wird anhand von sechs Lebensbereichen und elf Wirkdimensionen analysiert. Bei der Prüfung wird zudem auch zwischen betroffenen Gruppen differenziert. Ein Gesetzentwurf kann zum Beispiel junge Menschen in der Stadt oder auf dem Land, in Ausbildung oder Studium ganz unterschiedlich betreffen.
Das KomJC erhält die Referentenentwürfe aus dem Bundesjugendministerium (BMFSFJ) zur Prüfung. Es handelt sich entweder um eigene Entwürfe des BMFSFJ oder um Entwürfe aus anderen Ministerien, an denen das BMFSFJ mitberatend beteiligt ist. Auch über ein Monitoring der Ressortwebseiten wird das KomJC auf aktuelle Entwürfe aufmerksam. Werden mögliche Auswirkungen auf junge Menschen festgestellt, so hält das KomJC dies im Jugend-Check fest. Das BMSFSFJ übermittelt den Jugend-Check an das federführende Ministerium. Sie werden zudem auf der Jugend-Check Webseite veröffentlicht.
Wird ein Gesetzentwurf in einer veränderten Fassung als Regierungsentwurf beschlossen, wird geprüft, ob sich die möglichen Auswirkungen auf junge Menschen dadurch verändert haben. Fällt die Prüfung positiv aus, wird eine aktualisierte Version des Jugend-Checks veröffentlicht. Einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse versenden wir bei Regierungsentwürfen an alle Bundestagsabgeordneten, die Mitglied in den federführenden und mitberatenden Ausschüssen sind.
Meilensteine des Jugend-Checks
Timeline
2013
27. November 2013
Der 18. Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wird beschlossen. Darin ist der Auftrag enthalten, gemeinsam mit Jugendverbänden einen Jugend-Check zu entwickeln.
2014
Dezember 2014
Eine Expertengruppe zur Entwicklung des Jugend-Checks wird durch das Bundesjugendministerium berufen.
2017
1. August 2017
Gründung des Kompetenzzentrums Jugend-Check (KomJC).
Zur Pressemitteilung des BMFSFJ
2018
5. April 2018
Das KomJC veröffentlicht den ersten Jugend-Check.
2018
14. Mai 2018
Der Fachbeirat des KomJC wird berufen.
2018
28. Mai 2018
Die erste Beteiligungsveranstaltung „jugend-audit #1“ wird durchgeführt.
2018
13. November 2018
Das KomJC veröffentlicht den ersten Bericht.
2019
1. September 2019
Das KomJC startet in die zweite Förderperiode.
2019
27. September 2019
Die zweite Beteiligungsveranstaltung „jugend-audit #2“ wird durchgeführt.
2019
3. Dezember 2019
Der Jugend-Check ist ein Teil der neubeschlossenen Jugendstrategie der Bundesregierung.
2020
22. September 2020
Die Jugend-Check App für android und iOS wird gelauncht.
2021
26. März 2021
Die dritte Beteiligungsveranstaltung „jugend-audit #3“ wird durchgeführt.