Was ist der Jugend-Check?
Der Jugend-Check ist ein wissenschaftliches Instrument zur Gesetzesfolgenabschätzung. Er wird vom Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) durchgeführt. Wir prüfen Gesetze im Stadium des Referentenentwurfs. Dabei prüfen wir, welche Folgen das Gesetz für junge Menschen in Deutschland haben kann. Die Auswirkungen werden in Jugend-Checks umfassend beschrieben und veröffentlicht. Wir arbeiten nach guter wissenschaftlicher Praxis und mit parteipolitischer Neutralität: Die möglichen Auswirkungen werden anhand wissenschaftlicher Forschungsergebnisse belegt und nicht bewertet.
Die Ergebnisse der Jugend-Checks können im Gesetzgebungsprozess genutzt werden, um mögliche Auswirkungen auf junge Menschen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zu erkennen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Auch die Zivilgesellschaft kann die Ergebnisse nutzen, um die Politik auf jugendrelevante Auswirkungen aufmerksam zu machen.
Der Jugend-Check will einen Beitrag zu guter Gesetzgebung leisten und die politische Aufmerksamkeit für die Belange junger Menschen steigern. Denn Gesetzentwürfe aus allen Politikfeldern können junge Menschen betreffen. Wir bieten daher allen Ministerien der Bundesregierung eine einzelfallspezifische Begleitung ihres Vorhabens an.
Die Idee zum Jugend-Check hängt eng mit der Erkenntnis zusammen, dass es in Deutschland eine „Leerstelle Jugendpolitik“ gibt. Die Koalitionspartner SPD und CDU/CSU hatten daher in ihrem Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode im Jahr 2013 die Entwicklung eines Jugend-Checks als Ziel festgeschrieben. Auf die Entwicklungsphase folgte die Gründung des KomJC im August 2017. Die derzeitige Förderperiode läuft bis zum Jahresende 2022. Zur Grafik „Meilensteine des Jugend-Checks“
Die Prüfung der Gesetzentwürfe mit dem Jugend-Check erfolgt nach einer standardisierten Methodik. Wir fragen wo – in welchem Lebensbereich junger Menschen – sich das Gesetz wie auswirken würde. Dabei unterscheiden wir zwischen sechs Lebensbereichen und elf Wirkdimensionen. Bei unserer Prüfung differenzieren wir auch zwischen betroffenen Gruppen. Ein Gesetzentwurf kann zum Beispiel junge Menschen in der Stadt oder auf dem Land, in Ausbildung oder Studium ganz unterschiedlich betreffen.
Wir erhalten die Referentenentwürfe aus dem Bundesjugendministerium (BMFSFJ) zur Prüfung. Es handelt sich entweder um eigene Entwürfe des BMFSFJ oder um Entwürfe aus anderen Ministerien, an denen das BMFSFJ mitberatend beteiligt ist. Auch über unser Monitoring der Ressortwebseiten werden wir auf aktuelle Entwürfe aufmerksam. Stellen wir mögliche Auswirkungen auf junge Menschen fest, halten wir unsere Ergebnisse im Jugend-Check fest. Das BMSFSFJ übermittelt den Jugend-Check an das federführende Ministerium. Wir veröffentlichen diesen zudem auf unserer Webseite.
Wird ein Gesetzentwurf in einer veränderten Fassung als Regierungsentwurf beschlossen, prüfen wir, ob sich die möglichen Auswirkungen auf junge Menschen dadurch verändert haben. Fällt die Prüfung positiv aus, veröffentlichen wir eine aktualisierte Version des Jugend-Checks. Einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse versenden wir bei Regierungsentwürfen an alle Bundestagsabgeordneten, die Mitglied in den federführenden und mitberatenden Ausschüssen sind.
Was ist der Jugend-Check?
Der Jugend-Check ist ein wissenschaftliches Instrument zur Gesetzesfolgenabschätzung. Er wird vom Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) durchgeführt. Wir prüfen Gesetze im Stadium des Referentenentwurfs. Dabei prüfen wir, welche Folgen das Gesetz für junge Menschen in Deutschland haben kann. Die Auswirkungen werden in Jugend-Checks umfassend beschrieben und veröffentlicht. Wir arbeiten nach guter wissenschaftlicher Praxis und mit parteipolitischer Neutralität: Die möglichen Auswirkungen werden anhand wissenschaftlicher Forschungsergebnisse belegt und nicht bewertet.
Die Ergebnisse der Jugend-Checks können im Gesetzgebungsprozess genutzt werden, um mögliche Auswirkungen auf junge Menschen schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zu erkennen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Auch die Zivilgesellschaft kann die Ergebnisse nutzen, um die Politik auf jugendrelevante Auswirkungen aufmerksam zu machen.
Der Jugend-Check will einen Beitrag zu guter Gesetzgebung leisten und die politische Aufmerksamkeit für die Belange junger Menschen steigern. Denn Gesetzentwürfe aus allen Politikfeldern können junge Menschen betreffen. Wir bieten daher allen Ministerien der Bundesregierung eine einzelfallspezifische Begleitung ihres Vorhabens an.
Die Idee zum Jugend-Check hängt eng mit der Erkenntnis zusammen, dass es in Deutschland eine „Leerstelle Jugendpolitik“ gibt. Die Koalitionspartner SPD und CDU/CSU hatten daher in ihrem Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode im Jahr 2013 die Entwicklung eines Jugend-Checks als Ziel festgeschrieben. Auf die Entwicklungsphase folgte die Gründung des KomJC im August 2017. Die derzeitige Förderperiode läuft bis zum Jahresende 2022. Zur Grafik „Meilensteine des Jugend-Checks“
Die Prüfung der Gesetzentwürfe mit dem Jugend-Check erfolgt nach einer standardisierten Methodik. Wir fragen wo – in welchem Lebensbereich junger Menschen – sich das Gesetz wie auswirken würde. Dabei unterscheiden wir zwischen sechs Lebensbereichen und elf Wirkdimensionen. Bei unserer Prüfung differenzieren wir auch zwischen betroffenen Gruppen. Ein Gesetzentwurf kann zum Beispiel junge Menschen in der Stadt oder auf dem Land, in Ausbildung oder Studium ganz unterschiedlich betreffen.
Wir erhalten die Referentenentwürfe aus dem Bundesjugendministerium (BMFSFJ) zur Prüfung. Es handelt sich entweder um eigene Entwürfe des BMFSFJ oder um Entwürfe aus anderen Ministerien, an denen das BMFSFJ mitberatend beteiligt ist. Auch über unser Monitoring der Ressortwebseiten werden wir auf aktuelle Entwürfe aufmerksam. Stellen wir mögliche Auswirkungen auf junge Menschen fest, halten wir unsere Ergebnisse im Jugend-Check fest. Das BMSFSFJ übermittelt den Jugend-Check an das federführende Ministerium. Wir veröffentlichen diesen zudem auf unserer Webseite.
Wird ein Gesetzentwurf in einer veränderten Fassung als Regierungsentwurf beschlossen, prüfen wir, ob sich die möglichen Auswirkungen auf junge Menschen dadurch verändert haben. Fällt die Prüfung positiv aus, veröffentlichen wir eine aktualisierte Version des Jugend-Checks. Einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse versenden wir bei Regierungsentwürfen an alle Bundestagsabgeordneten, die Mitglied in den federführenden und mitberatenden Ausschüssen sind.
Meilensteine des Jugend-Checks
Timeline
2013
27. November 2013
Der 18. Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD wird beschlossen. Darin ist der Auftrag enthalten, gemeinsam mit Jugendverbänden einen Jugend-Check zu entwickeln.
2014
Dezember 2014
Eine Expertengruppe zur Entwicklung des Jugend-Checks wird durch das Bundesjugendministerium berufen.
2015
18. Dezember 2015
Veröffentlichung des ersten Diskussionspapiers zum Jugend-Check durch die Expertengruppe.
2016
15. Februar 2016
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) wird mit der Entwicklung des Jugend-Checks in Zusammenarbeit mit der Expertengruppe beauftragt.
2016
15. Juni 2016
Eine erste Informationsveranstaltung für die Fachöffentlichkeit zum Jugend-Check findet statt.
2017
1. August 2017
Gründung des Kompetenzzentrums Jugend-Check (KomJC).
Zur Pressemitteilung des BMFSFJ
2018
5. April 2018
Das KomJC veröffentlicht den ersten Jugend-Check.
2018
14. Mai 2018
Der Fachbeirat des KomJC wird berufen.
2018
28. Mai 2018
Die erste Beteiligungsveranstaltung „jugend-audit #1“ wird durchgeführt.
2018
1. September 2018
Das KomJC startet in die zweite Phase.
2018
13. November 2018
Das KomJC veröffentlicht den ersten Bericht.
2019
27. September 2019
Die zweite Beteiligungsveranstaltung „jugend-audit #2“ wird durchgeführt.
2019
3. Dezember 2019
Der Jugend-Check ist ein Teil der neubeschlossenen Jugendstrategie der Bundesregierung.
2020
22. September 2020
Die Jugend-Check App für android und iOS wird gelauncht.